Ehrenausschuss
Architektenkammer

Die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen unterliegen besonderen gesetzlichen berufsspezifischen Pflichten. Diese sind im Sächsischen Architektengesetz geregelt. So müssen die Mitglieder zum Beispiel eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung besitzen und dürfen sich nicht an wettbewerbswidrigen Verfahren beteiligen. Werden die Berufspflichten schuldhaft verletzt, wird das in einem förmlichen Verfahren vor dem Ehrenausschuss geahndet. Antragsberechtigt für solch ein Verfahren sind die Mitglieder und der Vorstand der AKS. Aber auch Dritte können Berufspflichtverletzungen anzeigen.
Zusammensetzung in der Legislatur 2022 bis 2026
Vorsitzender:
Roller, Jürgen,
Rechtsanwalt, Dresden
Stellvertretender Vorsitzender:
Weidemann, Jan,
Rechtsanwalt, Dresden
Beisitzerin für die Fachrichtung Architektur:
Grombach, Silke,
Architektin, Freiberg
Beisitzerin für die Fachrichtung Innenarchitektur:
Reinhold, Katrin,
Freie Innenarchitektin, Leipzig
Beisitzerin für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur:
Fischer, Sabine,
Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Kurort Hartha
Beisitzerin für die Fachrichtung Stadtplanung:
Kruse, Kersten,
Freie Stadtplanerin, Chemnitz
Ansprechperson
der Architektenkammer:
Kammerbüro Chemnitz
Referentin
Dipl.-Betriebsw. (VWA)
Sylvia Zimmer
Tel.: +49 371 694213
Fax: +49 371 694214
sylvia.zimmer@aksachsen·org