Öffentliche
Bekanntmachungen

Architektenkammer Sachsen

An dieser Stelle veröffentlicht die Architektenkammer Sachsen verschiedene öffentliche Bekanntmachungen. Das sind insbesondere Änderungen an Satzungen und Ordnungen, Vereidigungen und ggf. Bekanntmachungen zu Ungültigkeitserklärungen von Mitgliedsurkunden durch den Eintragungsausschuss der Architektenkammer Sachsen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Änderung der Fortbildungsordnung – Stellungnahme bis 12. Mai 2026 möglich

Der Entwurf zur Änderung der Fortbildungsordnung wird vor der Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung am 5. Juni 2026 veröffentlicht, um den Kammermitgliedern die Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können bis zum 12. Mai 2026 in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen und unter dresden@aksachsen·org eingereicht werden.

Gemäß § 22a Abs. 1 S. 2 SächsArchG sind bei neuen oder zu ändernden Vorschriften, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend: VHM-RL), unterfallen, die Vorgaben dieser Richtlinie einzuhalten. Nach § 22a Abs. 2 SächsArchG ist eine solche Vorschrift anhand der in Anlage 3 des SächsArchG festgelegten Kriterien auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

Zustellungen durch Öffentliche Bekanntmachung der Architektenkammer Sachsen

Derzeit gibt es keine aktuellen Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung.

Schreiben der Architektenkammer Sachsen können Mitgliedern, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt werden. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist in der Geschäftstelle in Dresden oder in den Kammerbüros in Chemnitz und Leipzig möglich. Zusätzlich erfolgt eine kurze Information auf dieser Seite.

Bekanntmachung der Architektenkammer Sachsen über die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen

Am 15. Januar 2026 wurde Herr Dipl.-Ing. (FH) Markus Merz, M.Sc. , MERZ + WUNSCH Sachverständigenbüro, Plauen als Sachverständiger für Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden für die Dauer von fünf Jahren erstmalig öffentlich bestellt und vereidigt.

Die Bestellung erfolgte auf Grundlage von § 14 Abs. 1 Nr. 10 Sächsisches Architektengesetz (SächsArchG) vom 7. März 2017  (SächsGVBl. S. 102, 237), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1.  März 2024 (SächsGVBl.  S. 169) geändert worden ist und gemäß § 36 Absatz 1 und § 36a der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 323) geändert worden ist.