Eintragung in die Liste der
qualifizierten Brandschutzplaner

Mitgliedschaft

Der Brandschutznachweis für Gebäudeklasse 4 ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen muss von einem/r für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten erstellt werden, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat. Der Brandschutznachweis für diese Bauvorhaben wird nicht mehr bauordnungsrechtlich geprüft. Die Architektenkammer Sachsen führt dazu die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erfolgt vor dem gemeinsamen Prüfungsausschuss der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen.


Für die Eintragung in die Liste der Qualifizierten Brandschutzplaner müssen Interessenten folgende Unterlagen einreichen:

  • Liste mit mindestens fünf in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung selbst erstellten Brandschutzkonzepten / Brandschutznachweisen unterschiedlicher Gebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5, die auch Sonderbauten sein können und anschließend vollständige Vorlage von zwei durch den gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) ausgewählten, in der Liste aufgeführten und ohne wesentliche Prüfbemerkungen (insbesondere ohne Korrektur der Flucht- und Rettungswege) eines Prüfingenieurs für vorbeugenden baulichen Brandschutz bestätigte, Brandschutznachweise oder -konzepte, oder
  • Antrag auf Zusendung einer Aufgabenstellung für die Erstellung eines Brandschutznachweises für ein Vorhaben der Gebäudeklasse 4, welcher innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zustellung der Aufgabenstellung zur Prüfung einzureichen ist, oder
  • Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses von Prüfungen oder Belegarbeiten im Bereich des Brandschutzes bei einem externen Weiterbildungsträger über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes.

Die weiteren Eintragungsvoraussetzungen sowie den Verfahrensablauf können Sie der Verfahrens- und Prüfungsordnung (VPO-qBSP-AKS) entnehmen, die nach ihrer Veröffentlichung im DAB 6/2017 in Kraft getreten ist.

Nächste
Prüfungstermine

  • 13. August 2024

Stempel für qualifizierte
Brandschutzplaner

Bestellen Sie Ihren persönlichen Stempel im Kammerbüro Leipzig der Architektenkammer Sachsen.

Kontakt

Elke Nenoff
Tel. +49 341 9605883
leipzig©aksachsen.org

 

Weitere
Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrens- und Prüfungsordnung zur Anerkennung und Listenführung der qualifizierten Brandschutzplaner.

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
Tel.: +49 351 31746-27
marion.clasen©aksachsen·org