Die Juniormitgliedschaft ist freiwillig und kann in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung beantragt werden.Geregelt wird die Juniormitgliedschaft in § 13 Ab. 1 und 2 SächsArchG sowie in der Hauptsatzung der AKS.
Juniormitglied kann werden, wer
Die Juniormitgliedschaft ist befristet.
Für Abschlüsse mit einer Regelstudienzeit von mind. acht Semestern ist die Juniormitgliedschaft ist für Dauer von zwei Jahren möglich und kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.
Für Abschlüsse mit einer Regelstudienzeit von unter acht Semestern (in der Regel Bachelorabschluss) dauert die Juniormitgliedschaft ein Jahr und wird danach ruhend gestellt. Sie kann auf Antrag um ein halbes Jahr verlängert werden. Das Ruhen endet durch einen entsprechenden Antrag auf Fortführung der Juniormitgliedschaft unter Vorlage des Masterabschlusses. Dieser muss max. 4 Jahre nach Beginn des Ruhens gestellt werden. Erfolgt dies nicht, wird die Juniormitgliedschaft beendet.
Juniormitglieder sind im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft beitragsfrei. Ab dem 2. Jahr ihrer Mitgliedschaft wird der Mindestbeitrag i. H. v. 96 € erhoben.
Kontakt :
Geschäftsstelle Dresden
Marion Clasen
marion.clasen©aksachsen.org
Kammerbüro Leipzig
Elke Nenoff
elke.nenoff©aksachsen.org