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Aufruf an interessierte Mitglieder: Benennung für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sächsischen Finanzgericht (Amtsperiode 2027-2031)

Meldungen bei der Architektenkammer Sachsen bis zum 26. Mai 2026 möglich.

Zum 31. Dezember 2026 endet die Amtszeit der bisher beim Sächsischen Finanzgericht tätigen ehrenamtlichen Richter:innen. Bis zum Jahresende muss daher die Neuwahl für die kommende fünfjährige Wahlperiode (1. Januar 2027 bis 31. Dezmebr 2031) erfolgen.

Die ehrenamtlichen Richter:innen wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern bei der Rechtsfindung in Steuerstreitigkeiten mit und üben dadurch auch erheblichen Einfluss auf die Auslegung steuerrechtlicher Normen aus.

Die Wahl nimmt ein Wahlausschuss auf der Grundlage von Vorschlagslisten vor, zu deren Zusammenstellung die Berufsverbände zu hören sind. Auch die Architektenkammer Sachsen ist vorschlagsberechtigt und daher angehalten, aus den von Ihnen vertretenen Mitgliedern Personen namhaft zu machen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen für eine Wahl als ehrenamtlicher Richter (m/w/d) beim Sächsischen Finanzgericht in Betracht kommen.

Dabei sollten die verschiedenen Landesteile ebenso in angemessenem Verhältnis zueinander vertreten sein wie die Geschlechter. Bisher schon tätige ehrenamtliche Richter:innen können gern zur Wiederwahl vorgeschlagen werden, da diese Personen bereits über Erfahrungen in dem Amt verfügen.

Interessierte Mitglieder melden sich bitte bis spätestens 26. Mai 2026 in der Geschäftsstelle unter dresden@aksachsen.org oder Tel. +49 351 31746-0.

Voraussetzungen und gesetzliche Bestimmungen für die Übernahme eines ehrenamtlichen Richteramtes beim Finanzgericht auf Amt24