Schlichtungsausschuss

Ergeben sich bei der Berufsausübung der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen Streitigkeiten, kann sich der Schlichtungsausschuss der AKS damit befassen. Ausgangspunkt können Differenzen zwischen den Mitgliedern und der AKS sein oder aber zwischen diesen und Dritten. Wenn es nicht gelingt, diese Probleme zwischen den Beteiligten zu klären, kann der Ausschuss vermittelnd eingreifen, damit Streitigkeiten gütlich beigelegt werden können.

Schlichtungsverfahren sind anerkannt und bewähren sich zunehmend. Ein Einschalten des Ausschusses empfiehlt sich vor allem bei Streitfällen mit Bauherr:innen. Der Schlichtungsausschuss prüft den Sachverhalt nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich.

Das Schlichtungsverfahren spart zudem Zeit, weil ordentliche Gerichte aktuell überlastet sind und juristische Verfahren mehrere Monate dauern können. Die zu erwartenden Gerichtskosten sind ein weiteres Argument, in einem ersten Schritt den Schlichtungsausschuss der AKS mit dem Sachverhalt zu betrauen.

Zusammensetzung in der Legislatur 2025–2029

Vorsitzender:
Möllers, Christoph, Rechtsanwalt

Stellvertretender Vorsitzender:
Selle, Tony, Rechtsanwalt,

Beisitzer:
Lißner, Rainer, Architekt
Rambow, Henning, Freier Architekt

Stellvertretende Beisitzer:innen:
Einenkel-Schwager, Cathleen, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin
Müller, Gerd, Dipl.-Des. (FH), Innenarchitekt

Kontakt:
Kammerbüro Leipzig
Dipl.-Sprachmittl. Elke Nenoff
Tel.: +49 341 9605883
elke.nenoff@aksachsen·org