Versorgungswerk der
Architektenkammer Sachsen
Mitgliedschaft

Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ist ein berufsständisch organisiertes System zur Absicherung seiner Mitglieder im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Das Versorgungswerk garantiert einen umfassenden Schutz, weil es neben der Alters- auch eine Hinterbliebenenrente ausgibt und bereits nach der ersten Beitragszahlung ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht.
Bekanntmachungen des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen
Satzungsänderungen
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 17. September 2025 Satzungsänderungen beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht und die Versicherungsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 09.Dezember 2025, AZ 53-2501/51/4-2025/60631, die Beschlüsse der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 17. September 2025 über die nachfolgenden Änderungen der Satzung genehmigt. Die ausgefertigten Änderungen der Satzung werden nachfolgend verkündet. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Flexibles Einmalverrentungssystem
Mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung 2025 wurden weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Das neue Finanzierungsverfahren stärkt die Stabilität des Versorgungswerkes und eröffnet zugleich neue Spielräume für eine transparente und gerechte Gestaltung der Leistungen. In § 29 der Satzung wurden die Festlegungen zum neuen Finanzierungsverfahren verankert. Das neue Finanzierungsverfahren tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Änderung der Wahlordnung
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 17.September 2025 Änderungen der Wahlordnung beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie im Benehmen mit der für die Rechtsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörde des Freistaates Thüringen mit Schreiben vom 09. Dezember 2025, AZ 53-2501/51/5-2025/50936, Ergänzung vom 18. Dezember 2025, die Beschlüsse der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 17. September 2025 über die nachfolgenden Änderungen der Wahlordnung genehmigt.

Die Teilnahme am Versorgungswerk ist für verkammerte Architekt:innen und Stadtplaner:innen verpflichtend. Seine Leistungen sind zu 100 % kapitalgedeckt, das bedeutet, dass jede Generation ihre Versorgung selbst finanziert und die eingezahlten Beiträge individuell verrentet werden. Außerdem können die Mitglieder ihre Versorgungsleistung selbst bestimmen, indem sie freiwillig höhere Beiträge leisten.
Kontakt
Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon: +49 351 318 24-0
Fax: +49 351 31824-20
versorgungswerk@vwaks·de
www.vwaks.de