Versorgungswerk der
Architektenkammer Sachsen

Mitgliedschaft

Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ist ein berufsständisch organisiertes System zur Absicherung seiner Mitglieder im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Das Versorgungswerk garantiert einen umfassenden Schutz, weil es neben der Alters- auch eine Hinterbliebenenrente ausgibt und bereits nach der ersten Beitragszahlung ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht.

Bekanntmachungen des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen

Erste Wahlbekanntmachung – Wahl zur 8. Wahlperiode der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 1. November 2026 bis 31. Oktober 2031

1. Informationen zur Wahl

Die Wahl der aus Vertreter:innen der Architektenkammern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen erfolgt nach Maßgabe der Wahlordnung für die durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen vom 26. Oktober 1994, zuletzt geändert durch die Fassung vom 17. September 2025 gemäß Bekanntmachung vom 18. Dezember 2025 (Website der Architektenkammer SachsenWebsite der Architektenkammer Thüringen; Website der Architektenkammer Sachsen-AnhaltWebsite der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern), in Kraft getreten am 18. Dezember 2025.

Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ergibt sich pro Architektenkammer aus einem Mitglied unabhängig von der Teilnehmerzahl und einem Mitglied pro volle 300 Teilnehmer:innen am Versorgungswerk.

Die 8. Vertreterversammlung wird bestehen aus,

  • für den Bereich der Architektenkammer Sachsen: 11 Mitgliedern,
  • für den Bereich der Architektenkammer Thüringen: 5 Mitgliedern,
  • für den Bereich der Architektenkammer Sachsen-Anhalt: 3 Mitgliedern und
  • für den Bereich der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 2 Mitgliedern.

Für jeweils zwei gewählte Mitglieder soll mindestens ein Nachfolgemitglied gewählt werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 30. April 2025 beschlossen, dass die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes 2026 als kombinierte Online-Brief-Wahl durchgeführt wird. Dabei werden die Namen der für die Kammerbereiche aufgestellten Kandidat:innen auf die der jeweiligen Architektenkammer zugeordneten Stimmzettel des Versorgungswerkes gesetzt. Jede:r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie in seinem Kammerbereich Vertreter:innen gewählt werden. Nach dem Höchstzahlverfahren werden dann die Vertreter:innen sowie deren Nachfolgevertreter:innen gewählt. Jede:r Wahlberechtigte kann entweder nur online oder nur per Brief wählen. Bei doppelter Stimmabgabe zählt die Online-Wahl. Die Briefwahlunterlagen werden nicht an alle Wahlberechtigten versandt, sondern nur auf Anforderung.

Das Wählerverzeichnis für den Bereich der Architektenkammer Sachsen wird in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen sowie in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur persönlichen Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten ausgelegt. Die Wählerverzeichnisse für die Bereiche der Architektenkammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden jeweils in den entsprechenden Geschäftsstellen der Architektenkammern ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 2. März bis 29. März 2026.

Die Geschäftszeiten der Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes sind:

montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Weiterhin besteht während der Auslegungszeit für Teilnehmer:innen die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis in einem geschützten Bereich der Homepage des Versorgungswerkes (www.vwaks.de/Wahl) einzusehen. Die erforderlichen Zugangsdaten werden den Wahlberechtigten persönlich zugestellt.

Das Versorgungswerk fordert alle Teilnehmer:innen auf, ihre Wahlvorschläge bis zum 27. April 2026, 17 Uhr einzureichen und somit Einfluss auf die künftige Gestaltung der Einrichtung und seiner Leistungen zu nehmen. Das entsprechende Formular für einen Wahlvorschlag wird jedem Teilnehmer persönlich zugesandt. Die Wahlordnung sieht die fristwahrende Einreichung per Post, als pdf-Datei per E-Mail (versorgungswerk@vwaks·de) oder per Telefax (+49 351 318 24 20) vor.

​​​​​​​2. ZEITLICHER ABLAUF DER WAHL

Der Wahlvorstand hat folgenden Terminablauf bestätigt:

Auslegung der Wählerverzeichnisse in den Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes

2. bis 29. März 2026

Letzter Tag zur Einreichung der Wahlvorschläge
27. April 2026 | 17:00 Uhr


Frist zur Anforderung der Briefwahlunterlagen
30. April 2026


Versand der Wahlunterlagen
bis 1. Juni 2026

                                                                                                                                                    
Wahlzeit
10. bis 30. Juni 2026


Auszählung der Stimmen
01. Juli 2026


Benachrichtigung der gewählten Kandidaten
02. – 06. Juli 2026


Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf unserer Website
20. Juli 2026


Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung mit Wahl des Verwaltungsausschusses
16. September 2026


Neue Wahlperiode
1. November 2026 bis 30.  Oktober 2031


Bitte beachten Sie, dass Ihr Stimmzettel spätestens um 17:00 Uhr am letzten Wahltag, also am 30. Juni 2026, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Gustav-Adolf-Straße 2, 01219 Dresden, eingegangen sein muss bzw. dass bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Online-Stimmabgabe erfolgt sein muss.

Der Wahlvorstand des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen

Satzungsänderungen

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 17. September 2025 Satzungsänderungen beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht und die Versicherungsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 9.Dezember 2025, AZ 53-2501/51/4-2025/60631, die Beschlüsse der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 17. September 2025 über die nachfolgenden Änderungen der Satzung genehmigt. Die ausgefertigten Änderungen der Satzung werden nachfolgend verkündet. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Flexibles Einmalverrentungssystem

Mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung 2025 wurden weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Das neue Finanzierungsverfahren stärkt die Stabilität des Versorgungswerkes und eröffnet zugleich neue Spielräume für eine transparente und gerechte Gestaltung der Leistungen. In § 29 der Satzung wurden die Festlegungen zum neuen Finanzierungsverfahren verankert. Das neue Finanzierungsverfahren tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Änderung der Wahlordnung

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 17.September 2025 Änderungen der Wahlordnung beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz  (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie im Benehmen mit der für die Rechtsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörde des Freistaates Thüringen mit Schreiben vom 09. Dezember 2025, AZ 53-2501/51/5-2025/50936, Ergänzung vom 18. Dezember 2025, die Beschlüsse der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 17. September 2025 über die nachfolgenden Änderungen der Wahlordnung genehmigt.

Die Teilnahme am Versorgungswerk ist für verkammerte Architekt:innen und Stadtplaner:innen verpflichtend. Seine Leistungen sind zu 100 % kapitalgedeckt, das bedeutet, dass jede Generation ihre Versorgung selbst finanziert und die eingezahlten Beiträge individuell verrentet werden. Außerdem können die Mitglieder ihre Versorgungsleistung selbst  bestimmen, indem sie freiwillig höhere Beiträge leisten.

Kontakt

Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon: +49 351 318 24-0
Fax: +49 351 31824-20
versorgungswerk@vwaks·de
www.vwaks.de