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Affordable Housing Act muss Qualität und Planung sichern

Mit dem am 9. September 2026 . vorgelegten Affordable Housing Act und der begleitenden Empfehlung will die Europäische Kommission mehr Rechtssicherheit in angespannten Wohnungsmärkten schaffen und das Wohnungsangebot stärken. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Fokus auf Bestand, Umnutzung und Nachverdichtung. Vereinfachung darf Planungsqualität, Baukultur und fairen Wettbewerb nicht schwächen.

Zur Pressemeldung der BAK