Vertreterversammlung stellt Weichen für Fortbildung, Digitalisierung und Nachwuchsförderung
16 statt 8 Fortbildungsstunden: Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen hat eine Anpassung der Fortbildungsordnung beschlossen. Daneben standen Digitalisierung, Nachwuchsförderung und die Zukunft des Berufsstandes im Mittelpunkt der Sitzung.
Fortbildungspflicht steigt auf 16 Stunden
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen hat auf ihrer Sitzung am 5. Juni 2026 eine wichtige berufständische Entscheidungen getroffen: Die verpflichtende Fortbildung für Kammermitglieder wird von bisher acht auf künftig 16 Stunden pro Jahr angehoben. Dies ist Bestandteil der Angleichung an die von der Bundesarchitektenkammer verabschiedete Musterfortbildungsordnung. Mit diesem Beschluss setzt die Kammer auf eine stärkere Qualitätssicherung sowie Verbraucherschutz und folgt zugleich dem bundesweiten Ziel, die Fortbildungsordnungen der Länderkammern weiter zu harmonisieren.
Der Entscheidung war eine intensive Diskussion vorausgegangen. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens auf Grundlage des Sächsischen Architektengesetzes gingen mehrere Stellungnahmen ein, von denen sich die meisten kritisch zur Erhöhung äußerten. Genannt wurden insbesondere der zusätzliche Zeit- und Kostenaufwand sowie Fragen zur Verfügbarkeit geeigneter Fortbildungsangebote. Nach ausführlicher Beratung folgte die Vertreterversammlung jedoch der Empfehlung von Vorstand und Fortbildungsausschuss und sprach sich für die Anpassung der Fortbildungsordnung aus.
Bevor die Änderungen ab 2027 in Kraft treten können, ist noch die Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung als Rechtsaufsicht erforderlich.
Berufspolitik in Berlin und Sachsen
Neben der Fortbildungsordnung standen zahlreiche aktuelle berufs- und fachpolitische Themen auf der Tagesordnung. Präsident Andreas Wohlfarth berichtete über die Arbeit des Vorstandes seit der letzten Vertreterversammlung und spannte dabei den Bogen von bundespolitischen Entwicklungen bis zu regionalen Herausforderungen.
Auf Ebene der Bundesarchitektenkammer beschäftigten unter anderem die Diskussionen zum europäischen Housing Plan, die Überarbeitung der Richtlinie für Planungswett-bewerbe sowie aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Baubereich die Gremien. Die Architektenkammer Sachsen brachte sich dabei mit eigenen Stellungnahmen, z.B. zum Gebäudemodernisierungsgesetz in die politischen Prozesse ein.
Auch auf Landesebene bezog die Kammer Position. So unterstützte sie die öffentliche Debatte zum Wiederaufbau der Carolabrücke in Dresden und setzte sich gemeinsam mit weiteren Akteuren für einen sensiblen Umgang mit dem baulichen Erbe im Zusammenhang mit der Leipziger agra-Brücke ein.
Kammer entwickelt Strukturen weiter
Innerhalb der Kammer wurden ebenfalls wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Mehrere Arbeitskreise wurden neu ausgerichtet oder umbenannt. Dabei entstand mit „IBA-Impulsregion Leipzig“ ein neuer Arbeitskreis der AKS für den fachlichen Austausch. Besonderes Augenmerk des Vorstandes liegt weiterhin auf der Gewinnung und Begleitung junger Berufsangehöriger. Neben dem regelmäßigen Austausch mit Hoch-schulen wurde ein Mentoring-Programm als Pilotprojekt gestartet, das den Berufseinstieg speziell junger Planerinnen erleichtern und den Nachwuchs stärker an die Kammer binden soll.
Zirkuläres Bauen als eine Zukunftsaufgabe
In ihrem Gastvortrag zeigte Prof. Dr. Katharina Kleinschrot auf, welche Rolle die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft künftig für Planung sowie Bau und Nutzung von Gebäuden spielen werden. Wiederverwendung von Materialien, ressourcenschonende Bauweisen und rückbaufähige Konstruktionen seien zentrale Bausteine eines nachhaltigen Bauwesens, so Kleinschrot. Entscheidend sei dabei die Zusammenarbeit aller Beteiligten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Einstimmiges Votum für die Architekturkooperative
Mit großer Zustimmung beschloss die Vertreterversammlung außerdem den Beitritt der Architektenkammer Sachsen zur Architekturkooperative (ARKO). Die in Gründung befindliche Genossenschaft soll digitale und datenbasierte Angebote für den Berufsstand entwickeln und die unabhängige Berufsausübung von Architektinnen und Architekten stärken. Gerade angesichts von KI muss die weitere Abschöpfung fachlicher Expertise ohne Gegenleistung unterbunden werden. Bei ARKO verbleibt die Datenhoheit bei den Mitgliedern und unterliegt deutschem Datenschutzrecht. Als erstes Projekt wird eine sichere Datenumgebung (CDE) entwickelt. Die AKS wird sich als Gründungsmitglied an dem Vorhaben beteiligen.
Solide Finanzen bestätigt
Breite Zustimmung erhielten auch die Haushalts- und Vermögensrechnung für das Geschäftsjahr 2025 sowie der Nachtragshaushalt 2026. Der Rechnungsprüfungsausschuss bescheinigte der Kammer eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung. Vorstand und Geschäftsführung wurden für das Haushaltsjahr 2025 entlastet.
Mit ihren Beschlüssen hat die Vertreterversammlung wichtige Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Ob bei der Weiterentwicklung der Fortbildung, der Digitalisierung des Berufsstandes oder der Nachwuchsförderung – die Architektenkammer Sachsen setzt ihren Kurs fort, den Berufsstand aktiv auf die Herausforderungen einer sich wandelnden Planungs- und Bauwelt vorzubereiten.
Die nächste Vertreterversammlung findet am 4. Dezember 2026 im Haus der Architekten statt.



