Positionspapier der Architektenkammer Sachsen zur beabsichtigten Strukturreform der Verwaltung und zur Denkmalpflege im Freistaat Sachsen
Die Architektenkammer Sachsen begrüßt die Bestrebungen des Freistaates, die Verwaltung zukunftsfähig und leistungsfähig weiterzuentwickeln. Insbesondere die geplanten Vereinfachungen im Bau- und Vergaberecht können dazu beitragen, Verfahren effizienter zu gestalten. Dabei ist es wichtig, dass organisatorische Veränderungen auf fachlich fundierten Grundlagen beruhen und nicht zu einem Abbau bewährter Qualitätsstandards führen.
Aus Sicht der Architektenkammer sind die Änderungsvorschläge im Bereich der Denkmalpflege von besonderer Bedeutung. Die Denkmalpflege erfüllt zentrale Aufgaben: Sie sichert historische Identität, unterstützt eine nachhaltige Umbaukultur sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem baulichen Bestand und leistet einen wichtigen Beitrag für Stadtentwicklung, Tourismus und regionale Attraktivität.
Die geplante Zusammenführung verschiedener Fachbereiche in einer zentralen Landesbehörde sowie die vorgesehene Verlagerung von Zuständigkeiten auf die kommunale Ebene werden deshalb kritisch gesehen. Wir sehen die Gefahr, dass wissenschaftliche Fachaufgaben und Verwaltungsvollzug vermischt, fachliche Entscheidungen stärker von örtlichen Interessen beeinflusst werden und Niveauverluste in Entscheidungsprozessen entstehen können. Eingriffe in die Denkmalliste und eine stärkere Konzentration auf Denkmale von überregionaler Bedeutung können zum Verlust wertvoller Baukultur führen. Gerade prägende Alltagsarchitektur, Industrieanlagen oder historische Siedlungsstrukturen sind wichtige Bestandteile der sächsischen Kulturlandschaft. Einmal verlorene Denkmale lassen sich nicht ersetzen.
Hinzu kommt, dass viele Kommunen bereits heute personell und fachlich stark belastet sind. Zusätzliche Aufgaben dürfen daher nicht ohne die erforderlichen Ressourcen und fachliche Unterstützung übertragen werden. Eine stärkere Regionalisierung fachlicher Entscheidungen birgt zudem das Risiko uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe und einer unterschiedlichen Anwendung denkmalfachlicher Standards im Freistaat. Ebenso sollte das ehrenamtliche Engagement in der Denkmalpflege weiterhin als wichtiger Bestandteil qualitätsvoller Entscheidungsprozesse erhalten und gestärkt werden.
Die Architektenkammer Sachsen spricht sich deshalb für eine sorgfältige und fachlich fundierte Ausgestaltung der Reform aus. Die Eigenständigkeit von Denkmalpflege und Archäologie sollte erhalten bleiben, unabhängige fachliche Entscheidungen müssen auch künftig gewährleistet sein. Gerade bei komplexen und konfliktbehafteten Planungsaufgaben bleibt die unabhängige Expertise von Landesfachämtern unverzichtbar. Zugleich gilt es, das vorhandene fachliche Wissen in Planung, Denkmalpflege und Handwerk als kulturelle und wirtschaftliche Ressource zu erhalten. Erfahrungen anderer Bundesländer sollten aus unserer Sicht genutzt werden, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Die hohe fachliche Kompetenz der sächsischen Denkmalpflege sollte dabei gezielt gestärkt und weiterentwickelt werden. Ziel der Reform sollte eine leistungsfähigere Verwaltung sein, ohne die Qualität der Denkmalpflege und der Baukultur zu beeinträchtigen.
Die Architektenkammer Sachsen bietet an, ihre fachliche Expertise aktiv in den weiteren Reformprozess einzubringen und den Dialog konstruktiv zu begleiten. Gemeinsam sollte geprüft werden, welche Maßnahmen tatsächlich zu einer effizienteren Verwaltung beitragen und zugleich die hohen Qualitätsstandards des Freistaates Sachsen sichern.
Dresden, Juli 2026
Nachrichten
Aktuelles

Positionspapier der Architektenkammer Sachsen zur beabsichtigten Strukturreform der Verwaltung und zur Denkmalpflege im Freistaat Sachsen