Gemeinsamer Sachverständigenausschuss der AKS und IKS
Zu den Aufgaben der AKS gehört die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Bauwesens. Über die fachliche Befähigung und Eignung von Antragsstellern entscheidet der Gemeinsame Sachverständigenausschuss der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen (IKS). Der Gemeinsame Sachverständigenausschuss der AKS und IKS prüft auf Ersuchen des Eintragungsausschusses die Antragsunterlagen potenzieller Antragsteller:innen hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung als Sachverständige:r. Dafür stellt der Ausschuss ein geeignetes Vorprüfungsgremium zusammen, das die Unterlagen prüft.
Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben des Ausschusses die Wahrnehmung der berufspolitischen Interessen, die Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen sowie bei der Schaffung neuer Bestellungsgebiete, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Zudem organisiert der Ausschuss regelmäßig den Sachverständigentag.
Den Gemeinsamen Sachverständigenausschuss der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen besetzen jeweils zur Hälfte Mitglieder der Sachverständigenausschüsse der beiden Kammern. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen den Vorsitzenden von AKS und IKS.
Zusammensetzung in der Legislatur 2023–2027
Mitglieder AKS:
Meiler, Martin, Freier Architekt, Plauen, Vorsitzender SV-AS AKS
Gronemann, Michael, Freier Architekt, Leipzig,
Junghänel, Frank M., Freier Architekt, Zwickau
Knüpfer, Andrea, Freie Architektin, Pirna
Rüdiger, Reimund, Freier Architekt, Meißen
Mitglieder IKS
Irmscher, Tobias, Dresden, Vorsitzender
Borowski, Anne-Kathrin, Dresden
Böttiger, Uwe, Leipzig
Klengel, Andreas, Radeberg
Schlott, Siegfried, Zwickau
Kontakt:
Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
Tel. +49 351 31746-27
marion.clasen©aksachsen·org