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Kein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach § 16a Absatz 3 SächsBO für Bauarten nach der Muster-Holzbaurichtlinie

lm Vorgriff auf eine generelle Anpassung der Technischen Baubestimmungen an die aktuelle Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2O23/1 passt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung aus aktuellem Anlass die laufenden Nummern C 4.1 und 4.2 an.

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